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Allgemeine Geschäftsbedingungen des KFZ-Handels Jürgen Schneider

Stand: 01.03.2011.

 

I.Vertragsabschluss

 

Der Kaufvertrag gilt als abgeschlossen, wenn dieser beim KFZ-Handel Jürgen Schneider eingegangen ist und der Verkäufer diesem nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen schriftlich widerspricht oder die Lieferung ausgeführt ist.Sämtliche Vereinbarungen, auch Nebenabreden oder nachträgliche Vertragsänderungen sind schriftlich niederzulegen.Übertragungen von Rechten oder Pflichten des Auftraggebers aus dem Kaufvertrag auf andere, bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.II.

 

II.Preise

 

Der Kaufpreis (Endpreis) beinhaltet die derzeit gültige Umsatzsteuer (19%) und ist frei Obersontheim. Eine Änderung des Umsatzsteuersatzes (MwSt.) berechtigt, soweit gesetzlich zulässig, beide Vertragspartner zu einer entsprechenden Preisanpassung.

 

III.Zahlung

 

Der Kaufpreis ist bei Übergabe des Fahrzeugs und Aushändigung des Kaufvertrages fällig.•Die Zahlung kann durch vorherige Überweisung, oder in bar, bei Übergabe vorgenommen werden.•Wird der Fahrzeugbrief dem Auftraggeber zum Zweck der Zulassung vor Abholung des KFZ übergeben, so muss das KFZ zuvor mit 80% angezahlt werden.•Der KFZ-Handel Jürgen Schneider ist bei Zahlungsverzug berechtigt, Verzugszinsen mit 5% bei dem Käufer einzufordern.

 

IV. Lieferung und Abnahme

 

Lieferfristen beginnen nachdem der Vertrag beim KFZ-Handel Jürgen Schneider eingegangen ist. Lieferfristen sind, soweit nicht anders vereinbart, unverbindlich.•Bei Überschreitung eines verbindlichen Liefertermins hat der Auftraggeber das Recht, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.•Bei Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins von mehr als drei Wochen, muss der Auftraggeber dem KFZ-Handel Jürgen Schneider eine weitere Nachfrist von zwei Wochen zugestehen•EU-Fahrzeuge können von der deutschen Serienausstattung abweichen. Angaben in bei Vertragsabschluss gültigen Prospekten, z.B. Herstellerprospekten, über Lieferumfang, Leistung, Masse, Betriebsstoffverbrauch, usw. des KFZ sind unverbindlich. Dies gilt selbstverständlich nicht für schriftlich vereinbarte Ausstattungsmerkmale, wie Getriebe, Airbags, ABS, Klimaanlage, usw..•Streik, höhere Gewalt oder Nichtbelieferung durch den Vorlieferanten befreien den Verkäufer von der Lieferverpflichtung. Der Käufer kann nach Bekanntgabe der Nichtbelieferung durch den Vorlieferanten mit sofortiger Wirkung vom Kaufvertrag zurücktreten. Ggf. bereits geleistete Anzahlungen werden zurückerstattet. Ein Schadensersatz wegen Nichterfüllung ist ausdrücklich ausgeschlossen.•Die Abnahme des KFZ hat innerhalb von zehn Tagen nach Zugang der Ankunftsanzeige zu erfolgen. Bleibt der Auftraggeber nach Ablauf dieser Frist in Verzug, so ist der KFZ-Handel Jürgen Schneider berechtigt, die vertraglichen Leistungen abzulehnen und Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 25% des Kaufpreises zu fordern. Der Schadensbetrag ist höher anzusetzen, wenn der KFZ-Handel Jürgen Schneider einen höheren Schaden nachweist. Das Gleiche gilt, wenn der Auftraggeber unberechtigt die Vertragserfüllung verweigert.

 

V. Garantie

 

Der KFZ-Handel Jürgen Schneider verpflichtet sich, alle zu dem Fahrzeug relevanten Daten dem Auftragnehmer lückenlos vor Kauf anzugeben. Fahrzeuge die nicht verkehrstauglich sind, werden ebenfalls angeboten. Bei den Fahrzeugen wird Jürgen Schneider keinerlei Garantie geben. ( gekauft wie gesehen)•Bedienungsanleitung und Serviceheft sind normalerweise in der Sprache ausgefertigt, aus dem das Fahrzeug eingeführt wurde. Manchmal sind sie aber auch mehrsprachig abgefasst oder der KFZ-Handel Jürgen Schneider konnte die Unterlagen in deutscher Sprache beschaffen. Die Geltung der Garantie ist in jedem Fall gewährleistet.

 

VI. Verschiedenes

 

Das KFZ bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Verbindlichkeiten Eigentum des KFZ-Handels Jürgen Schneider ; der Auftraggeber tritt sämtliche Rechte auf Eigentum, Eigentumsverschaffung und Anwartschaften an den KFZ-Handel Jürgen Schneider ab. Der KFZ-Handel Jürgen Schneider nimmt diese Abtretung an. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts bleibt das KFZ an den KFZ-Handel Jürgen Schneider sicherungsübereignet und das Recht zum Besitz des Fahrzeugbriefes steht dem KFZ-Handel Jürgen Schneider zu.•Der KFZ-Handel Jürgen Schneider haftet für Schäden - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur, wenn er, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet haben. Eine weitere Haftung wird ausdrücklich ausgeschlossen.•Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche und zukünftige Ansprüche ist für beide Vertragspartner der Sitz des KFZ-Handels Jürgen Schneider.•Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht.

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